Die Abgabe von Cannabis sowie alle damit verbundenen Regelungen treten erst nach offizieller Genehmigung des Anbaus gemäß Kapitel 4 CanG in Kraft.
Wichtig: Eine Mitgliedschaft oder Beitragszahlung allein begründet keinen Anspruch auf Cannabis vor Erteilung der Anbaulizenz!
💶 Monatlicher Grundbeitrag: 10,00 €
🧾 Einmalige Aufnahmegebühr: 39,90 €
💶 Monatlicher Grundbeitrag: 15,00 €
🧾 Einmalige Aufnahmegebühr: 59,90 €
Der Grundbeitrag deckt allgemeine Kosten wie Organisation, Verwaltung und Infrastruktur.
Mitglieder können monatlich Anbaupauschalen in Form von Cannabis-Credits erwerben. Die Staffelung erfolgt in 5-Gramm-Schritten:
Pauschale 1:
5 g → 45 €
Pauschale 2:
10 g → 90 €
Pauschale 3,4,5,6,7,8,9, bis hin zu:
Pauschale 10:
50 g → 450 €
Basierend auf zukünftigen Erträgen rechnen wir mit einer möglichen Reduktion um 2 bis 3 € pro Gramm.
💡 Hinweis: Liegt dein monatlicher Anbaubeitrag über 250 €, wird der Grundbeitrag von 10 € oder 15 € automatisch verrechnet.
Zahlung per:
Monatliche Überweisung bis spätestens zum 5. Kalendertag des jeweiligen Monats
(Ein Lastschriftverfahren wird derzeit geprüft.)
Verwendungszweck-Beispiele:
Grundbeitrag / Max Mustermann
Pauschale 2 (10g) / Max Mustermann (für Anbaupauschale)
Bitte achte auf eine korrekte und pünktliche Überweisung, um eine reibungslose Verarbeitung und Ausgabe sicherzustellen.
Alle Beiträge und Gebühren können durch Beschluss der Mitgliederversammlung angepasst werden.
Anpassungen werden den Mitgliedern rechtzeitig mitgeteilt.
Nach Erteilung der Anbaulizenz können Beiträge auf Basis der neuen gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erneut angepasst werden.
Über entsprechende Änderungen entscheidet ausschließlich die Mitgliederversammlung.
Die vollständige Kostenstruktur wird jährlich offengelegt.
Mahngebühr bei verspäteter Zahlung: 10 €
Cannabis wird nur bei vollständig eingegangenen Zahlungen ausgegeben.
Sonderregelung
Anbaupauschale bleibt bestehen, sofern Cannabis bezogen wird.
Mitglieder, die sich entschließen, langfristig kein Cannabis mehr konsumieren zu wollen, können auf Antrag vollständig von der Beitragspflicht befreit werden.
Diese Maßnahme dient nicht nur der individuellen Gesundheit, sondern stärkt auch das Solidaritätsprinzip innerhalb des Vereins.
Wir respektieren individuelle Lebensentscheidungen und möchten Mitglieder aktiv unterstützen, wenn sie sich gegen einen weiteren Konsum entscheiden.
Rahmenbedingungen dieser Sonderregelung:
Kein Anspruch mehr auf Cannabis.
Kündigungsfristen müssen eingehalten werden.
Eine Wiederaufnahme in den Verein ist frühestens nach 3 Kalendermonaten möglich.
Noch vorhandene Cannabis-Ansprüche aus dem Grammkonto verfallen.
Bereits gezahlte Beiträge werden nicht rückerstattet und mit den Vereinskosten verrechnet.
Beiträge & Gebühren können durch Beschluss der Mitgliederversammlung angepasst werden
Anpassungen werden den Mitgliedern rechtzeitig mitgeteilt
Beiträge können entsprechend der neuen Rahmenbedingungen angepasst werden
Entscheidung erfolgt durch die Mitgliederversammlung
Wir setzen auf Transparenz, Fairness und Gemeinschaft. Die Beitragsstruktur spiegelt unsere Werte wider – effizient, solidarisch und im Sinne aller Mitglieder.