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Gesundheits- und Jugendschutzkonzept Prävention

  

Präambel:

Das Mitglied-Mindestalter um dem Mr. Hemp Cannabis Social Club Lauchringen e.V. beitreten zu können, beträgt 30 Jahre. 

Die Gesundheit unserer Vereinsmitglieder und deren Angehörigen steht für uns an oberster Stelle. Mit dem folgenden Konzept wird die Grundlage für die Sicherstellung aller erforderlichen gesundheitlichen, Jugendschutztechnischen, Präventiven und sicherheitstechnischen Erfordernissen gelegt, um dieses Ziel erreichen zu können.  

Der Umgang mit und der Konsum von Cannabis birgt Risiken, über die wir unsere Mitglieder proaktiv in Prävention Schulungen aufklären. Auch der Jugendschutz hat für uns eine sehr hohe Priorität. Es werden Maßnahmen ergriffen, damit Jugendliche und (junge) Erwachsene höchstmöglich geschützt werden. Denn besonders im Alter von unter 21 Jahren kann die psychoaktive Substanz THC sehr starke negative Auswirkungen auf die Psyche und die Gesundheit haben. Zuständig hierfür ist in erster Linie der Präventionsbeauftragte sowie dessen Stellvertretung. Aber auch unsere Mitglieder sind und werden gefordert, ihren Teil zum Schutz

beizutragen. Alle getroffenen Maßnahmen werden in individuell festzulegenden Zeitabständen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft (Evaluation).

§ 1 Zugang (räumlich und organisatorisch)

Wir stellen sicher, dass Nichtmitglieder und insbesondere unter 30-jährige keinen Zutritt zu den Räumlichkeiten und Anbauflächen der Vereinigung haben. Die Räumlichkeiten und Anbauflächen der Vereinigung sind mehr als 200 Meter entfernt von der nächsten Sozial oder Jugendeinrichtung.

Es handelt sich bei allen Räumlichkeiten (Vereinsräume, Anbaufläche, Abgabestelle) um abgeschlossene Bereiche. Zutritt erlangt man nur über

einen Schlüssel. Schlüssel werden nur an die Vorstandsmitglieder des Vereins ausgegeben. Mitglieder erlangen nur Zutritt durch die Genehmigung eines der Vorstandsmitglieder. Bei jedem Mitgliederkontakt wird die Identität mittels Sichtung des

Mitgliedsausweises überprüft. Mitgliedsausweise sind nur mit aktuellem Lichtbild des Mitglieds gültig. Beschäftigte und Dritte angestellte die nicht mit dem Anbau unmittelbar verbundene Tätigkeiten für die Anbauvereinigung wahrnehmen, erhalten nur Zugang zu Vereinsräumen und Buero nach Genehmigung durch den Vorstand und werden vor Ihrer Einstellung auch durch den Präventionbeauftragten mündlich und schriftlich Aufgeklärt.

Getroffene Schutzmaßnahmen (Alarmanlage, Videoüberwachung, Einzäunung, einbruchsichere Fenster und Türen…) können dem Sicherheits- und Schutzkonzept des Mr. Hemp Cannabis Social Club

Lauchringen e.V. entnommen werden. Alle Vereinsmitglieder werden sowohl mündlich als auch schriftlich (Willkommensbroschüre) hierüber informiert.

§ 2 Mitgliederaufnahme

Wir stellen sicher, dass unsere Mitglieder ausschließlich in unserer Anbauvereinigung eingetragen sind.

Im Aufnahmeformular (Hanfapp Verwaltung Plattform) müssen die Interessenten angeben, ob sie bereits in einer anderen Vereinigung eingetragen sind. Ist dies der Fall, wird eine Aufnahme verweigert. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass ein Interessent im Aufnahmeverfahren nicht wahrheitsgemäß Auskunft gegeben hat, wird 

die Mitgliedschaft fristlos gekündigt. Mr. Hemp Cannabis Social Club Lauchringen e.V. hält sich hierbei vor,

verwaltungs-, ordnungs- oder strafrechtliche Konsequenzen einzuleiten.

§ 3 Werbung und Darstellung

Wir stellen sicher, dass keine Konsumanreize für Nichtmitglieder gesetzt werden. Wir berücksichtigen das allgemeine Werbe- und Sponsoring Verbot für Cannabis, Cannabis Clubs und Cannabis-

Anbauvereinigungen. Es werden keine Werbeflyer oder Werbebroschüren ausgegeben. Mr. Hemp Cannabis Social Club Lauchringen e.V. verbietet sich in diesem Zuge ebenso, in sozialen Netzwerken wie Facebook,

Instagram, TikTok oder Ähnlichem vertreten zu sein. Der Internetauftritt wird bewusst neutral gehalten und dient der reinen Informations-weitergabe. 

Die Ausgabe des Cannabis erfolgt in neutraler Verpackung. Auf diesen wird lediglich der Sorte/Inhalt deklariert, inclusive: Anwendung, THC und CBD Gehalt, Dosierung, Terpene Profil, Wasser Aktivität, Risiken und Nebenwirkungen. 

§ 4 Anbau, Entsorgung, Qualität und Vernichtung

Wir sorgen für die Einhaltung der Qualitätsvorschriften für den Anbau sowie die Vernichtung nicht Weitergabe fähigen Cannabis, Samen oder Stecklingen. Weiterführende Maßnahmen können dem

„Entsorgungs- und Vernichtungskonzept“ sowie dem „Hygiene- und Qualitätskonzept“ entnommen werden. Das geerntete Cannabis wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig labortechnisch untersucht. Des weiteren werden wir von jeder geernteten Charge Cannabis, unsere eigenen Tests in Bezug auf Cannabinoide, Terpene, Feuchtigkeit und Wasseraktivitaet durchführen.

§ 5 Anbau- und Weitergabe mengen

Wir halten die in der Erlaubnis festgelegten jährlichen Anbau- und Weitergabe mengen für die Deckung des Eigenbedarfs ein. Unsere Mitglieder erhalten nicht mehr als die gesetzlich definierten täglichen

bzw. monatlichen Höchstabgabemengen. Mitglieder erhalten täglich maximal 25 Gramm Cannabis und monatlich in Summe maximal 50 

Gramm. Die Erfassung der Abgabemengen erfolgt mittels der Verwaltungsapp (Hanfapp).

Die Abgabe von Cannabis erfolgt ausschließlich durch die

Vorstandsmitglieder oder ein durch den Vorstand schriftlich beauftragtes Mitglied des Mr. Hemp Cannabis Social Club Lauchringen e.V. 

Vor der Abgabe wird abgeglichen, ob ein Mitglied noch berechtigt ist,

weiteres Cannabis zu erhalten. Alle Mitglieder werden über diese Verfahrensweise in der Willkommensbroschüre informiert.

§ 6 Mischkonsum

Der gleichzeitige Konsum von Cannabis und anderen berauschenden Substanzen (Mischkonsum) – wie etwa Alkohol – birgt enorme Risiken, und negative Wechselwirkungen können nicht ausgeschlossen werden. Cannabis wird deshalb nur in Reinform (Marihuana oder Haschisch) und nicht gemeinsam mit anderen Rauschmitteln weitergegeben. Sollte ein 

Mitglied offensichtlich unter dem Einfluss anderer Substanzen stehen (z. B. stark alkoholisiert), wird die Ausgabe von Cannabis an diesem Tag verweigert. Der Präventionsbeauftragte wird über derartige Verhaltensweisen umgehend informiert.

§ 7 Abgabe- und Konsumverbot

In unserer Anbauvereinigung wird kein Cannabis an unter 30-Jährige und Nichtmitglieder weitergegeben. Unsere Mitglieder werden deutlich darauf hingewiesen, dass das ausgegebene Cannabis lediglich dem 

Eigenbedarf dient und die Weitergabe des Cannabis nicht gestattet ist. Bei Weitergabe an Nichtmitglieder folgt ein Ausschluss aus dem Verein. Mr. Hemp Cannabis Social Club Lauchringen e.V. behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Der Konsum von Cannabis ist weder in den Räumlichkeiten des Vereins, in der unmittelbaren Nähe des befriedeten Besitzes noch im Beisein von Personen unter 18 Jahren gestattet. 

§ 8 Kooperation mit Akteuren der Suchtprävention, Suchtberatung und -hilfe

Die Suchtprävention, -beratung und -hilfe ist für uns ein essenzieller Baustein des Gesundheitsschutzes. Um (schnelle) Hilfe, Beratung und Unterstützung bei problematischen Konstellationen bieten zu können, steht der Präventionsbeauftragte oder dessen Stellvertretung jederzeit zur Verfügung. Zusätzlich kooperieren wir mit und halten stetig Kontakt zu unterschiedlichen regionalen und überregionalen (Sucht-)Beratungsstellen. Von allen Kooperationspartnern liegen Flyer und Broschüren in den Abgabestellen sowie in den Räumlichkeiten des Vereins aus. Die Kooperationspartner können dem Flyer „Suchtprävention, -beratung-, -hilfe“ entnommen werden, welcher den Mitgliedern bei Aufnahme im Verein (zusätzlich zur Willkommensmappe) 

ausgehändigt wird. Wir werden mithilfe zweier Akteure zweimal jährlich einen Suchtpräventions Aufklärungs Abend für die Mitglieder organisieren, dies wird auch Teil des (Mitglieder Mitwirkungskonzeptes) des Mr. Hemp Cannabis Social Claub Lauchringen e.V.

§ 9 Präventionsbeauftragter

Die Anbauvereinigung setzt zwei Präventionsbeauftragte ein. Es werden nur Beauftragte eingesetzt, die eine zertifizierte Präventionsschulung als  Präventionsbeauftragter für Cannabis Anbauvereinigungen nachweisen können. Um eine ständige Erreichbarkeit zu gewährleisten, wird ein Stellvertreter eingesetzt. Der Präventionsbeauftragte oder dessen Stellvertretung können jederzeit kontaktiert werden. Die Kontaktdaten wie Telefonnummer oder Mailadresse sind in der Willkommensmappe enthalten. Vor Aufnahme eines neuen Mitglieds muss der Präventionsbeauftragte oder dessen Stellvertretung über diese Kontaktmöglichkeiten auch mündlich informieren.

§ 10 Fortlaufende Qualifizierung

Sowohl der Beauftragte, dessen Stellvertretung als auch die für die Ausgabe zuständigen Vereinsmitglieder werden jährlich geschult. Hierbei werden sie qualifiziert und sensibilisiert in Bezug auf den Gesundheits- und Jugendschutz, den Anbau und die Weitergabe sowie die Qualitätskontrolle des Cannabis. Der Präventionsbeauftragte organisiert und leitet alle Schulungen. Inhalte und Ablauf der Schulung können dem „Informations-, Aufklärungs- und Schulungskonzept“ entnommen werden.

§ 11 Information und Aufklärung

Der Konsum von Cannabis birgt gewisse Risiken und kann negative Folgen nach sich ziehen. Über diesen Umstand werden alle Mitglieder in 

individuell festzulegenden Zeitabständen mündlich und schriftlich informiert. (siehe § 8 und § 10) Alle relevanten Fakten können der Willkommensmappe entnommen werden. Hierbei wird auf die besondere Gefährdung bestimmter Personengruppen (Jugendliche unter 18 Jahren, Schwangere oder Stillende sowie Menschen mit erhöhtem Risiko für psychische Gesundheitsprobleme) hingewiesen. Riskante Konsummuster (z. B. Mischkonsum oder intensiver Konsum) und/oder riskante Situationen (Straßenverkehr, Arbeitskontext) werden ebenfalls thematisiert. Alle Mitglieder werden über die rechtlichen Vorgaben (maximal erlaubte Ausgabe- und Besitzmengen, Konsumverbotszonen, Jugendschutz) aufgeklärt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lagerung jeglicher Rauschmittel in der eigenen Häuslichkeit so zu wählen ist, dass Unbefugte – insbesondere Kinder und Jugendliche – keinen Zugang zu diesen haben. Dem Konsumcannabis-Gesetz entsprechend sensibilisieren 

wir unsere Mitglieder, nicht im Beisein von Kindern und/oder Jugendlichen zu konsumieren. Das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept wird neuen Mitgliedern bei Aufnahme ausgehändigt und in allen Räumlichkeiten des Vereins ausgelegt. In digitaler Form kann das Konzept auf der Website als PDF heruntergeladen werden.

§ 12 Umgang mit problematischem Verhalten

Wir gehen verantwortungsvoll mit akuten oder offensichtlichen Problemen im Zusammenhang mit Cannabiskonsum unserer Mitglieder um. Dabei berücksichtigen wir den Schweregrad der Probleme und handeln entsprechend. Bei riskantem oder missbräuchlichem Konsum wird kein weiteres Cannabis an die betroffene Person ausgehändigt. Wir 

unterstützen in diesen Fällen bei der Inanspruchnahme von Hilfsangeboten wie der Suchtberatung oder Suchthilfe (siehe auch § 8). 

Sollte schon vor der Aufnahme in den Verein entsprechendes Verhalten bekannt sein, wird die Aufnahme verweigert.

§ 13 Umgang mit Verstößen

Allen Verdachtsfällen auf Verstöße von Mitgliedern der Anbauvereinigung gegen gesetzliche Regelungen sowie die Vorgaben aller Konzepte des Vereins – insbesondere des Gesundheits- und Jugendschutzes – wird konsequent nachgegangen. Ein Ausschluss aus dem Verein erfolgt bei Verstößen gegen die Weitergabe des Cannabis an Nichtmitglieder und der Ermöglichung Nichtmitgliedern, Räumlichkeiten des Vereins zu betreten. Je nach Vergehen werden ordnungsrechtliche oder juristische Schritte überprüft und bei Bedarf eingeleitet.

§ 14 Beschwerdemanagement

Wir verpflichten uns, allen internen und externen Beschwerden über Verstöße gegen die Regelungen aller Konzepte und der gesetzlichen 

Grundlagen nachzugehen, diese zu prüfen und adäquat darauf zu reagieren. Beschwerden können an den Präventionsbeauftragten oder den Vorstand gerichtet werden. Alle Kontaktdaten und der Hinweis auf die Möglichkeit zum Einreichen einer Beschwerde sind in der Willkommensmappe enthalten.

§ 15 Evaluation

Alle Konzepte (z. B. Gesundheits- und Jugendschutzkonzept, Entsorgungs- und Vernichtungskonzept, Hygiene- und Qualitätskonzept, Sicherheits- und Schutzkonzept) werden jährlich auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Maßnahmen und Inhalte werden den Gegebenheiten fortlaufend angepasst.

Gez. Vorstand Mr. Hemp CSC Lauchringen e.V.

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